Donnerstag, 7. Februar 2008

Akupunktur im EBM

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat auf seiner Sitzung am 21. September 2006 eine weitere Entscheidung zur Einführung der Akupunktur als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen und in einer Presseerklärung bekannt gegeben:
Qualitätsanforderungen akupunktierender Ärzte neu geregelt
Vertragsärzte, die Patienten mit chronischen Rückenschmerzen und chronischen Schmerzen durch Gonarthrose künftig zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Akupunktur behandeln wollen, benötigen ab dem 1.1. 2007 eine Ausbildung zur Akupunktur von 200 Stunden.
Mein erworbener "Master of acupunture"/ B-Diplom beinhaltet eine Ausbildung von 350 Stunden. Die entsprechende Genehmigung liegt vor.

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